Vermessungsbüro Dippoldiswalde
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!
Herzlich willkommen beim Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch! Das Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch bietet Auftraggebern aus dem privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich kompetente Vermessungen. Diese werden mit modernster Technik und ganz nach dem Bedarf der verschiedenen Kunden angefertigt. Oft ist es der Lage- und Höhenplan, der vom Team des Ingenieurbüros erstellt wird. Er dient dem Ausweis von Bauflächen oder der Vorbereitung diverser Bauprojekte. Die Vermessungen von Grundstücken sind zur exakten Größenbestimmung wichtig. Diese ist beispielweise im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung beziehungsweise spezielle Nutzungsvarianten bedeutsam. Bei Fragen oder für einen Termin rufen Sie uns gerne an. Ihr Team vom Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch
Keywords Bauabsteckung, Bestandsdokumentation, Flurstücksbildung, Gebäudeeinmessungen, Grenzwiederherstellung, Immobilienbewertung, Ingenieurvermessung, Katastervermessung, Lagepläne, Liegenschaftsvermessungen, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Vermessung.
Liegenschaftsvermessungen, Katastervermessung, Grenzwiederherstellung, Gebäudeeinmessungen, Flurstücksbildung, Ingenieurvermessung, Lagepläne, Bauabsteckung, Bestandsdokumentation, Vermessung, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Immobilienbewertung
Link: Unsere Leistungen
Im Freistaat Sachsen dürfen neben den Vermessungsbehörden auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ihren Kunden amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und der Liegenschaftsbeschreibung gegen Gebühr erstellen. Für einen Bauantrag benötigt man immer einen aktuellen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte). Kosten bzw. Gebühren regelt die SächsVermKoVO.
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der Herstellung der Entwurfsvermessung als Planungsgrundlage für Ihren Architekten über die Fertigung des amtlichen Lageplans zum Bauantrag bis hin zur Grobabsteckung der Baugrube und die Feinabsteckung der Gebäudeachsen für den Baubetrieb. Nach Fertigstellung des Gebäudes messen wir es für das Liegenschaftskataster ein.
Zu den Ingenieurvermessungen zählen sämtliche Vermessungen, die nicht hoheitlich sind. Hier sind alle Bauvermessungen einzuordnen, wie z. B. die Entwurfs- und Bestandsvermessung, Höhenbestimmungen (Nivellements), Leitungsdokumentationen, Gebäudeinnenaufmaße und Fassadenvermessungen.
Link: Ingenieurvermessung
Sie möchten wissen, welchen Verkehrswert (Marktwert) Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück hat? Als geprüfte Sachverständige der Sprengnetter Akademie erstelle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten.
Link: Immobilienbewertung
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